Beantragung der Kostenhilfe

kompetente Beratung bei Rechtsanwalt Stephen Helmes

"Ach, reines Glück genießt doch nie, wer zahlen soll und weiß nicht wie."

Wilhelm Busch

Anwaltskosten sind immer kalkulierbar. Ihre Höhe ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Sozialrecht werden grundsätzlich Rahmengebühren fällig. Dies bietet dem Rechtssuchenden einige Vorteile, da die Gebühren im Allgemeinen niedriger sind, als die Kosten vergleichbarer Fälle etwa im Zivil- oder im Verwaltungsrecht.

Kann jeder sich die Kosten für einen Rechtsanwalt leisten?

Es kommt vor, dass Rechtssuchende sich in einer akuten finanzieller Notlage befinden und nicht in der Lage sind, Rechtsanwaltgebühren zu bezahlen. Dies ist allerdings kein Hinderungsgrund. Für die außergerichtliche Vertretung gibt es die Möglichkeit der Bewilligung von Beratungshilfe. Diese kann bereits vor der Kontaktaufnahme mit dem Anwalt beim für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Im Verfahren vor den Gerichten kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Dies hängt allerdings davon ab, dass das Gericht die Erfolgsaussicht des Begehrens bejaht.

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Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und informieren Sie sich darüber, wie wir Ihr rechtliches Problem zusammen angehen können und welche Möglichkeiten Sie haben.

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