Für kompetente Beratung von Rechtsanwalt Stephen Helmes
Jules Renard
Das Leistungssystem des Sozialgesetzbuches II soll das Existenzminimum sichern. Erfahrungsgemäß kommt es im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II zu Streitigkeiten.
Häufig herrscht Unklarheit über die vollständige Übernahme der Kosten für die Unterkunft, die Angemessenheit der Heizkosten,
die Übernahme der Nachforderung des Vermieters aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung und vieles mehr.
Zahlreiche Fragen sind im Bereich der Eingliederungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können gewährt werden? Muss eine angebotene Eingliederungsvereinbarung immer bgeschlossen werden?
Besonders gravierend sind die Folgen von Sanktionen wegen angeblicher Pflichtverstöße. Hierbei kommt es häufig zu Fehlern bei der Klärung der Frage, ob überhaupt ein Pflichtverstoß vorliegt, der Festlegung, der sich aus dem Pflichtverstoß resultierenden Sanktion.
Das Verfahren auf Leistungsgewährung nach dem SGB II beginnt mit dem zwingend notwendigen Antrag. Sollte die Behörde nicht sofort die notwendige Leistung gewähren, kann ein Vorschuss beantragt werden.
Gegen die Ablehnung des Antrages auf Leistungsgewährung kann Widerspruch eingelegt werden. Gegebenenfalls sollte bereits an dieser Stelle ein Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz beim örtlich zuständigen Sozialgericht einegleitet werden, um eine vorübergehende Notlage zu überbrücken.
Soweit der Widerspruch zurückgewiesen wurde, kann
Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Für das Verfahren fallen
keine Gebühren an. Lediglich im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt entsteht dessen Gebührenanspruch. Hier kann jedoch ein Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Sollten alle Fristen versäumt worden sein, kann ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden. Im Bereich des Leistungssystems des SGB II können auf diese Weise alle Bescheide rückwirkend überprüft und die Leistungen bis zum Beginn des Vorjahres nachträglich erlangt werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und informieren Sie sich darüber, wie wir Ihr rechtliches Problem zusammen angehen können und welche Möglichkeiten Sie haben.
Rechtsanwalt Stephen Helmes
Ziegelfeldstraße 9, 79761 Waldshut-Tiengen, Deutschland
Powered by Websmart.de